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Beitrag vom Donnerstag, 16. August 2018

Das Jedermannsrecht in Norwegen

Norwegen, das ist vor allem viel unberührte Natur. Das traditionelle norwegische Jedermannsrecht (allemannsretten), welches 1957 auch im Gesetzbuch des Landes verankert wurde, regelt den Aufenthalt im Freien und die Nutzung des Landes.

Im Norwegischen gibt es für alles Land außerhalb der besiedelten Gebiete den Begriff „mark“. Weiter unterteilt wird in innmark, die gewissermaßen die Kulturlandschaft umfasst, also Parks und wirtschaftlich genutzte Felder und Wälder, und die utmark. Die „äußere Mark“ bezieht sich auf die wilde, maximal durch Weidewirtschaft genutzte Natur und wird daher auch villmark genannt.

Das Jedermannsrecht regelt nun den Freizeit-Aufenthalt von allen Gästen und Einheimischen, also von Jedermann, in der innmark und der utmark.
Grundsätzlich erlaubt ist die Erholung im Freien, solange man die Natur mit Respekt behandelt und zum Beispiel keinerlei Müll hinterlässt. Konkret bedeutet dies, dass man spazieren und wandern gehen darf, wobei man sich in Naturschutzgebieten und Nationalparks auf den vorgegebenen Wegen halten muss.
Abgezäunte Bereiche, also Felder, Wiesen und Grundstücke unterliegen nicht der freien Nutzung. Diese dürfen nur nach Absprache mit dem Besitzer betreten werden. Auch darf hier nicht frei gezeltet werden.
Zelten ist ansonsten mit einem Abstand von min. 150 Metern zum nächsten Grundstück, Haus, Hütte, PKW oder Wohnmobil für ein/zwei Nächte erlaubt.
Unproblematisch ist das übernachten im Freien in der utmark. In der innmark wird es nicht so gerne gesehen. Das Abstellen von Wohnmobilen oder Campinganhängern am Straßenrand für eine Nacht ist eine Grauzone. Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es zwar erlaubt, wenngleich überhaupt nicht gerne gesehen. In jedem Fall müssen Müll und Fäkalien an entsprechend gekennzeichneten Stellen entsorgt werden.

Beeren, Pilze und (nicht geschützte) Wildblumen dürfen gesammelt bzw. gepflückt werden. Für die Moltebeere gilt das nicht.
Zwischen dem 15. April und dem 15. September ist offenes Feuer in der Nähe von Wäldern bzw. auf nicht gekennzeichneten Flächen verboten.

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